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Baumkataster

Ein Baumkataster ist ein Verzeichnis, in dem (Stadt-/Straßen-)Bäume verwaltet werden. Das Verzeichnis kann auf Karteikarten oder edv-gestützt geführt werden. Alle erfassten Bäume erhalten eine eindeutige Nummer, mit der sie vor Ort gekennzeichnet werden können. Ein GIS-gestütztes Baumkataster kann zur Visualisierung des Baumstandortes mit einem Geoinformationssystem gekoppelt sein.

Im Baumkataster werden (zumeist) folgende Daten erfasst:

  • Kennzeichnung/Bezeichnung des Baumes (z. B. Nummer, ggf. mit RFID)
  • lagegenauer Standort (Koordinaten der Bäume)
  • Gattung/Baumart
  • Höhe
  • Stammumfang
  • Kronendurchmesser
  • Foto des Baumes
  • Risikoeinschätzung im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht
  • Zuständigkeit, „Eigentümer“ (Kommune, Landkreis, Privat usw.)
  • Kontrollzuständigkeit, „Besitzer“ (z. B. beauftragte Dritte)
  • Sturmnachkontrollkennzeichen (Ja/Nein)
  • Datum der letzten Kontrolle
  • Datum bzw. Monat/Jahr der nächsten Kontrolle
  • ...

Da der Baumeigentümer (Kommune, Wohnungsbaugesellschaft, Parkverwaltung usw.) für die Verkehrssicherheit (wozu auch z. B. die Standsicherheit von Bäumen gehört) verantwortlich sind, sind Baumkataster notwendige Werkzeuge, um dieser Aufgabe nachkommen zu können.

Moderne Baumkataster nutzen oft GPS / GNSS Handheld Systeme, mit denen die Bäume kontrolliert werden können. Neben dem Nachweis der Verkehrssicherungspflicht haben Baumkataster auch den Zweck, die bei Bäumen im Siedlungsbereich notwendigen Baumpflegemaßnahmen festzustellen, auszuschreiben und zu dokumentieren.

Dabei werden Bäume durch systematische Inaugenscheinnahme (ohne technische Hilfsmittel) auf verkehrsgefährdende Schäden an Wurzel, Stamm und Krone regelmäßig untersucht. Fäule, Totholz, Schiefstellung des Stammes, mangelnde Verankerung im Boden und ähnliche Schäden können verkehrsgefährdend sein und müssen im Zweifelsfall durch eine eingehende Baumdiagnose näher untersucht werden.

Wird eine Gefahr durch den Kontrolleur erkannt, müssen Baumpflegemaßnahmen zu deren Beseitigung ergriffen werden. Dazu können gehören: Entfernen von Totholz, Einkürzen der Krone, Anbringen von Kronensicherungssystemen, u. U. auch die Fällung des Baumes, sofern andere Maßnahmen nicht sinnvoll bzw. nicht vertretbar sind. Die Baumkontrolle im öffentlichen Grün wird durch die Grünflächenämter der Kommunen, die Straßenmeistereien bzw. externe Sachverständige regelmäßig durchgeführt.

Die Kriterien der Kontrolle werden in der Baumkontrollrichtlinie der FLL dargestellt.

 

Tipp:

Für die Erstellung eines Baumkatasters empfehlen wir Ihnen die Arbeitsweise im PostProcessing und damit die nachträgliche Steigerung der Genauigkeit, unter Verwendung einer speziellen Bürosoftware. Trimble bietet Ihnen Zugriff auf ein weltweites Referenzstationsnetz, welche Sie zum Teil kostenfrei nutzen können.

 

Ansprechpartner:

Heiko Lohre / Dipl.-Forstingenieur

 

Referenzen und Zusammenarbeit:

  • Stadt Wilhelmshaven
  • Mietförsterei Müller Lüdenscheid
  • Das Baumzentrum
  • DEKRA industrial

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