InVeKoS (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem) ist ein durch die Europäische Kommission schrittweise eingeführtes System von Verordnungen zur Durchsetzung einer einheitlichen Agrarpolitik in den EU-Mitgliedstaaten.
Die Einführung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems wurde im Zuge der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Jahre 1992 beschlossen. InVeKoS ist ein wesentliches Kontrollinstrument für die Agrarausgaben der EU. Über 60 % der Ausgaben der EAGFL-Garantie werden mit dem InVeKoS bearbeitet. Die durch das InVeKoS ermittelten Daten fließen in das Rechnungsabschlussverfahren der EU ein.
Die Konzeption, Koordinierung sowie Kontrollfunktionen erfolgen durch die Europäische Kommission. Die EU-Mitgliedstaaten sind für die konkrete Umsetzung des InVeKoS zuständig.
InVeKoS unterliegt einer ständigen Weiterentwicklung. Derzeit besteht es aus folgenden Bestandteilen:
Bis 2003 wurden innerhalb der Europäischen Union mittels des InVeKoS alljährlich etwa 6 Millionen Beihilfeanträge maschinell bearbeitet (etwa 3,2 Millionen Anträge für Flächenbeihilfen und etwa 2,8 Millionen Anträge auf Tierprämien).
Mit der EU-Erweiterung zum 1. Mai 2004 gelten die Verordnungen des InVeKoS ebenfalls in den neuen EU-Mitgliedstaaten.
Beinhaltet die GNSS gestützte Förderflächenkontrolle gemäß EU-Vorgaben mit den entsprechenden Toleranzwerten. Für diese Kontrollen dürfen nur Validierte Systeme nach EU – Joint Research Centre Vorgaben verwendet werden.
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